Soziale Medien und Datenschutz

Datenschutz korrekt in Social-Media-Profilen einbinden

Seit dem Inkrafttreten der DSGVO haben die meisten Webseiten-Betreiber Änderungen an ihren Datenschutzerklärungen vorgenommen oder ihr Impressum angepasst. Diese Neuerungen fanden alle auf der eigenen Homepage statt. Wie sieht es aber mit Ihrer Datenschutzerklärung und Ihrem Impressum für Ihre Social-Media-Auftritte aus aus?

Jedes Soziale Netzwerk, sei es Facebook, Twitter, oder Google+, hat seine eigenen Datenschutzbestimmungen. Diese akzeptiert der Nutzer bereits mit der Erstellung des eigenen Accounts. Doch seien wir ehrlich: das ist meistens schon eine Weile her, oder? Im Interesse der Rechtssicherheit lohnt es sich, diese Bestimmungen noch einmal genauer anzuschauen und die eigenen Datenschutzerklärungen daraufhin anzupassen.

Denn bereits im Juni hat zum Beispiel der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Sie als Seiten-Betreiber auf Facebook mitverantwortlich für Datenschutzverletzungen sind. Daraufhin veröffentlichte das Netzwerk eine Erklärung, das „Page Controller Addendum“, welches im Deutschen etwas holprig als „Seiten-Insights-Ergänzung bezüglich des Verantwortlichen“ daherkommt. Hier können Sie die Erklärung einsehen.

Zusätzliche Datenschutzerklärung für unsere Social-Media-Auftritte

Das war der Anlass, weshalb wir uns bei unserem Partner eRecht24 nochmals ausführlich zum Thema Datenschutz in Social Media informiert haben. Als Premium-Mitglied haben wir dort Zugriff auf eine spezielle Datenschutzerklärung, die eRecht24 speziell für Soziale Netzwerke erstellt hat. Darin befinden sich auch alle wichtigen Links, wie z. B. zu den jeweiligen Datenschutzvereinbarungen der Netzwerke. Für Ihre Rechtssicherheit im Internet empfehlen wir Ihnen das Premium-Abo von eRecht24 ausdrücklich, denn dort haben Sie immer direkt Zugriff auf aktuelle Datenschutztexte, Änderungen bei der Impressumspflicht und mehr.

Hier finden Sie unsere neue Datenschutzerklärung für unsere Social-Media-Profile.

Wir haben diese Inhalte bewusst nicht in die eigentliche Datenschutzerklärung unserer Webseite  übernommen, sondern zeigen sie separat unter einem Extra-Link. So enthält die Datenschutzerklärung unserer Webseite weiterhin nur die Inhalte, die wir für unsere Webseite benötigen, und unsere Social-Media-Kanäle lediglich die für sie relevante Erklärung. So bleibt das Thema übersichtlich, was uns auch die Pflege erleichtert.

Unsere neue Social-Media-Datenschutzerklärung haben wir dann in unseren Profilen hinterlegt. Wir zeigen Ihnen hier in wenigen Schritten, wie wir das gemacht haben:

Datenschutzerklärung und Impressum bei Facebook hinterlegen

Auf Ihrer Facebook-Seite finden Sie unter „Info“ einen neuen Link „Datenrichtlinie“. Er befindet sich ganz unten am Ende der Seite direkt über Ihrer Seiten-ID.

Screenshot von der Info-Seite Ihrer Facebook-Fanseite. Hier können Sie eine Datenschutzerklärung hinterlegen.
Datenrichtlinie bei Facebook hinterlegen – so geht’s

Klicken Sie auf „Datenrichtlinie“. Es öffnet sich ein kleines Fenster, in dem Sie die Adresse Ihrer Social-Media-Datenrichtlinien hinterlegen können. Wenn Sie mit der Maus über das Wort fahren, erscheint auch ein „Bearbeiten“-Link, mit dem Sie den Link später anpassen können. Prüfen Sie bei dieser Gelegenheit am Besten auch gleich Ihr Impressum auf Richtigkeit.

Impressum und Datenschutzerklärung bei Twitter eintragen

Der Kurznachrichtendienst liebt nicht nur knappe Beiträge, sondern zeigt sich auch sonst sehr begrenzt: Sie haben leider nur wenige Möglichkeiten, Ihr „Profil“ anzupassen. Doch Platzmangel schützt vor Abmahnung nicht: laut der Juristin Bea Brünen gilt auch die Impressumspflicht, auch wenn das Netzwerk das nicht unbedingt vorsieht.

Klicken Sie rechts oben in Ihrem Profil auf „Profil bearbeiten“. Hier bearbeiten Sie Ihr Profilbild, die Unternehmensbeschreibung (früher: „Bio“) und Ihre Webadresse. Sie können Ihr Impressum hier z. B. als Text eintragen. Der Platz reicht aber in den meisten Fällen nicht aus. Besser platzieren Sie hier einen Link zu Impressum und zu Ihrer Datenschutzerklärung.

Aus Platzgründen haben wir uns entschieden, unser Impressum im Feld für die Homepage-Adresse zu hinterlegen. Das Impressum muss als solches gekennzeichnet sein, entweder mit dem Zusatz „Impressum:“ oder eindeutig in der URL. Achtung: Bei einer langen Web-Adresse kann es sein, dass das entscheidende /impressum/ in der Adresse abgeschnitten wird. Wenn sich das nicht vermeiden lässt, sollten Sie es doch lieber bei der Beschreibung hinterlegen.

Screenshot des Twitter-Profils und wie Sie es bearbeiten
Twitter bietet leider nicht viel Platz für zusätzliche Links

Datenschutzerklärung und Impressum bei XING hinterlegen

Bei Ihrem XING-Konto dreht sich alles um Ihr Profil, sozusagen Ihren Lebenslauf. Hier tragen Sie Ihre Fähigkeiten, Arbeitgeber und Interessen ein. Wenn Sie auf der Seite ganz nach unten scrollen, finden Sie außerdem den Punkt „Rechtliche Hinweise von…“. Dieser ist bei jedem XING-Profil enthalten, dafür ist kein Premium-Account nötig.

Hier finden Sie genug Platz für Ihr gewerbliches Impressum und zusätzliche Datenschutzhinweise. Obwohl hier mehr Platz ist, haben wir uns der Einheitlichkeit halber entschlossen, hier unsere fertige Social-Media-Datenschutzrichtlinien zu verlinken. So müssen wir Änderungen jederzeit nur an einer Stelle bearbeiten, statt uns extra bei XING einzuloggen.

Screenshot des XING Lebenslaufs und der Option "Rechtliche Hinweise"
Bei XING können Sie Rechtliche Hinweise direkt in Ihrem Lebenslauf hinterlegen

Datenschutzerklärung bei Google+ verlinken

Auf Google+ haben Sie vergleichsweise viele Möglichkeiten, Informationen und Links zu platzieren. Klicken Sie links in der Seitenleiste auf „Profil“ und dann auf „Über mich“, um die bei Google+ hinterlegten Informationen zu bearbeiten. Unter „Kontaktdaten“ sollten Sie Ihre Adresse und sonstigen Impressumsdaten unterbringen. Fügen Sie einfach mit einem Klick auf das „+“ neben dem Feld „Adresse“ so viele zusätzliche Felder hinzu, wie Sie benötigen.

Ihre Datenschutzerklärung verlinken Sie am Besten mit einem Link unter dem Punkt „Websites“. Dort können Sie neben Ihrer Homepage auch noch andere Social-Media-Profile oder Blogs verlinken, sodass Ihre Fans Sie überall finden, wo Sie im Internet vertreten sind.

Screenshot der Webseiten-Übersicht bei Google Plus
Bei Google+ haben Sie die Möglichkeit, viele verschiedene Links Ihrem Profil hinzuzufügen

 

Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit dieser Anleitung helfen, sich in den Sozialen Netzwerken etwas rechtssicherer zu verhalten. Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zum Thema haben, schreiben Sie uns einfach einen Kommentar!

 

Die Dienstleistungen und Veröffentlichungen der weik.online GmbH ersetzen keine individuelle anwaltliche Rechtsberatung. An dieser Stelle berichten wir Ihnen lediglich, wie wir bestimmte Themen in unserem Unternehmen umgesetzt haben. Rechtliche Sachverhalte können wir keiner juristischen Prüfung unterziehen und wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität unserer Inhalte.

2 Kommentare zu “Datenschutz korrekt in Social-Media-Profilen einbinden”

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