DSGVO: Einwilligung zu Tracking Cookies unbedingt notwendig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil vom 29.07.2019 bestätigt, dass die Betreiber von Webseiten erst die Zustimmung der Webseiten-Besucher einholen müssen, bevor Cookies verwendet, Daten erfasst und an Dritte weitergeleitet werden.

Das betrifft unter anderem den bekannten „Gefällt-mir-Button“ von Facebook und andere Schaltflächen von Firmen wie Google und Co. Nach dem Urteil des EuGH ist der Webseitenbetreiber zusammen mit Facebook für diese eingebundenen Plugins verantwortlich. Es liegt also nicht allein bei Facebook, diese Buttons DSGVO-konform bereitzustellen.

Eine Einwilligung muss ausdrücklich eingeholt werden

Solche interaktiven Plugins sammeln beim Aufrufen einer Webseite Daten über den Besucher und senden diese weiter an die jeweiligen Dienstleister. Laut der DSGVO muss der Webseitenbetreiber die Besucher der Seite vor ihrer Verwendung aktiv um Erlaubnis bitten. Es genügt nicht, sie nur passiv über das Setzen von Cookies zu informieren. Die Information allein gilt nicht als stillschweigende Einwilligung durch den Leser.

Dies bestätigt uns in unserem bisherigen sehr vorsichtigen Verhalten in Bezug auf die DSGVO. Wir haben stets davon abgeraten, Facebook-Plugins oder sonstige Einbindungen auf der eigenen Webseite vorzunehmen. Selbst wenn Sie um Erlaubnis gefragt haben, können Sie nie 100% sicher sein, welche Daten genau und zu welchem Zweck gesammelt werden.

Viele Webseitenbetreiber fühlen sich im ersten Moment sicher vor einer Abmahnung und lassen das Thema Cookies unter den Tisch fallen. Doch Verstöße gegen die DSGVO können nicht nur von Datenschutzbehörden, sondern auch von Verbraucherverbänden abgemahnt werden. Das bestätigte der EuGH ebenfalls in seinem Urteil.

Unser Tipp

Sollten Sie Tracking-Tools, die mit Hilfe von Cookies Daten an Dritte senden, nutzen wollen, müssen Sie Ihre Webseiten-Besucher um Erlaubnis fragen. Nutzen Sie daher Tools wie z. B. cookiebot.com, um sich die Einwilligung Ihrer Besucher einzuholen. Weiterhin hilft der Google Tag-Manager dabei, das Tracking zunächst zu blockieren und erst nach der Zustimmung des Besuchers die Cookies auszulösen.

Mehr Infos zur DSGVO? Hier zeigen wir Ihnen, wie man Datenschutz korrekt in soziale Medien einfügt!

Soziale Medien und Datenschutz

Datenschutz korrekt in Social-Media-Profilen einbinden

Seit dem Inkrafttreten der DSGVO haben die meisten Webseiten-Betreiber Änderungen an ihren Datenschutzerklärungen vorgenommen oder ihr Impressum angepasst. Diese Neuerungen fanden alle auf der eigenen Homepage statt. Wie sieht es aber mit Ihrer Datenschutzerklärung und Ihrem Impressum für Ihre Social-Media-Auftritte aus aus?

Jedes Soziale Netzwerk, sei es Facebook, Twitter, oder Google+, hat seine eigenen Datenschutzbestimmungen. Diese akzeptiert der Nutzer bereits mit der Erstellung des eigenen Accounts. Doch seien wir ehrlich: das ist meistens schon eine Weile her, oder? Im Interesse der Rechtssicherheit lohnt es sich, diese Bestimmungen noch einmal genauer anzuschauen und die eigenen Datenschutzerklärungen daraufhin anzupassen. Weiterlesen »

Ist Ihre Webseite DSGVO-konform? Jetzt informieren!

Heute tritt in der gesamten Europäischen Union die sogenannte Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Sie wurde verabschiedet, um europaweit einheitlich zu regeln, wie Unternehmen und Behörden zukünftig mit personenbezogenen Daten arbeiten müssen. Als Unternehmen sollten Sie sich auf jeden Fall mit diesem Thema beschäftigen, denn wer die Änderungen und besonders die strengeren Regeln im Umgang mit persönlichen Daten missachtet, dem drohen hohe Strafen.

Gerade auf Ihrer Webseite sollten Sie einmal genauer hinsehen: Nutzen Sie ein Kontaktformular, ein Social-Media-Plugin oder ein Statistikprogramm? All diese Funktionen sammeln Daten Ihrer Webseiten-Besucher, und sind damit womöglich nicht mehr rechtssicher. Hierbei genügt es im Übrigen nicht, Ihre Besucher einfach nur über diese Funktionen zu informieren. Lassen Sie am Besten von Profis Ihre Webseite begutachten und wo es nötig ist, nachbessern.

Wir bieten für all unsere Homepage-Kunden ein DSGVO-Paket an, bei dem wir sämtliche Maßnahmen durchführen, um Ihre Webseite datenschutzkonform zu machen. Unsere Homepagevorlagen sind selbstverständlich bereits auf die neuen Standards aktualisiert und bieten zu diesem Zweck eine Reihe neuer Funktionen.

Wir informieren Sie gerne zu allen Änderungen im Rahmen der DSGVO und beraten Sie zum Stand Ihrer aktuellen Webseite. Rufen Sie uns an, wir freuen uns, von Ihnen zu hören!

Weitere Informationen haben wir in einem Flyer zusammengestellt:

Jetzt Infoflyer zur DSGVO und Rechtssicherheit im Internet herunterladen!

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Wir helfen Ihnen gern!

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