Employer Branding: Mitarbeitergewinnung durch eine starke Arbeitgebermarke

Der steigende Fachkräftemangel, mit dem der Arbeitsmarkt konfrontiert ist, trägt immer weiter dazu bei, dass Unternehmen nicht mehr nur um die Kundschaft, sondern auch um die besten MitarbeiterInnen konkurrieren müssen. Um im Wettbewerb um die talentiertesten Kandidaten nicht zurückzubleiben, ist es wichtig, die eigene Arbeitgebermarke stark und klar zu kommunizieren, was unter dem Begriff „Employer Branding“ zusammengefasst wird.

Das sogenannte „Employer Branding“ bezieht sich auf die Art und Weise, wie ein Unternehmen sich als Arbeitgeber definiert und präsentiert. Eine starke Arbeitgebermarke hilft dabei, dass sich Arbeitssuchende von einem Unternehmen angezogen fühlen und sich mit dessen Werten und Visionen identifizieren können. Dabei geht es nicht allein um die Darstellung von Benefits und Gehalt, sondern um die gesamte Erfahrung, die Mitarbeitende mit dem Unternehmen machen. Dazu zählen Bewerbungsabläufe, das Onboarding, aber auch die alltägliche Arbeit und die Zusammenarbeit mit KollegInnen. Es geht darum, die Alleinstellungsmerkmale des Unternehmens herauszuarbeiten, um es gegen die konkurrierenden Unternehmen herauszustellen. Die allgemeinen Arbeitsbedingungen sollten attraktiv sein und zu einer Mitarbeit im Unternehmen motivieren.

Um eine starke Arbeitgebermarke aufzubauen, sollten Unternehmen ihre Unternehmenskultur, Werte und Mission klar definieren und diese Botschaften durch verschiedene Kanäle wie Karriereseiten, Social Media, MitarbeiterInnen und interne Kommunikation verbreiten.

Folgende Schritte helfen, eine starke Arbeitgebermarke zu definieren:

  1. Analyse: Im ersten Schritt geht es darum, das Unternehmen und seine MitarbeiterInnen genau zu analysieren und zu verstehen, welche Werte und Eigenschaften das Unternehmen auszeichnen. Hierbei ist es auch wichtig, auf die Zielgruppe einzugehen und deren Bedürfnisse und Erwartungen an den Arbeitgeber zu ermitteln.
  2. Werteversprechen: Nun wird ein Werteversprechen entwickelt, das die Kernbotschaften und Werte des Unternehmens widerspiegelt und dieses als attraktiven Arbeitgeber positioniert. Dieses Werteversprechen bildet die Basis für alle weiteren Employer Branding Maßnahmen.
  3. Umsetzung: In diesem Schritt geht es darum, eine Content-Strategie zu entwickeln, die alle zu behandelnden Themen und die dazu passenden Plattformen und Veröffentlichungszeiten abdeckt. Hier zählt auch die Erstellung der Inhalte und deren anschließende Verbreitung mit dazu.
  4. Recruiting: Das Employer-Branding-Konzept kann nun mit den Recruiting-Maßnahmen kombiniert werden, um qualifizierte MitarbeiterInnen zu finden und zu gewinnen. Wird das Employer Branding als authentisch und ansprechend wahrgenommen, kann schnell ein Erfolg durch die Rekrutierung neuer Arbeitskräfte verzeichnet werden. Es ist von Bedeutung, die versprochenen Werte im Bewerbungsprozess widerzuspiegeln und die Erwartungen der KandidatInnen zu bestätigen.
  5. Retention: Mit der Einstellung neuer Talente endet der Prozess nicht. Viel mehr geht es darum, MitarbeiterInnen langfristig zu binden. Dafür sollte das vermittelte Werteversprechen in die Tat umgesetzt und der Unternehmensalltag dementsprechend gestaltet werden. Regelmäßige Gespräche mit den Mitarbeitenden und das Einholen von Feedback sind wichtig. So kann das Branding des Unternehmens aktuell gehalten werden und das Unternehmen gemeinsam mit den Mitarbeitenden wachsen.

Employer Branding ist für Unternehmen jeder Größe und Branche von entscheidender Bedeutung. Eine starke Arbeitgebermarke ist wichtig, um qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen. Außerdem wird die allgemeine Unternehmenskultur verbessert und das Image des Unternehmens in der Öffentlichkeit gestärkt. Dafür sollten Unternehmen eine authentische und positive Arbeitsumgebung schaffen, die die Mitarbeiter langfristig motiviert und zufriedenstellt. Eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Explorer-Branding-Strategie an sich verändernde Bedingungen ist ebenfalls von Bedeutung. Damit stellt das Unternehmen sicher, dass es wettbewerbsfähig bleibt und auch zukünftig talentierte MitarbeiterInnen anziehen kann.

Smartphones werden häufiger zum Surfen verwendet als Laptops oder Desktop-PCs

Mehr Menschen als je zuvor surfen nur noch mobil

Regelmäßige Bahnfahrer wird es kaum überraschen: Die meisten Menschen surfen tagsüber mit Smartphones und Tablets im Internet. Im Jahr 2018 waren 68% aller Internetnutzer mobil unterwegs. Im Vergleich dazu waren es 2015 nur 54% der Nutzer – und die Tendenz ist weiterhin steigend.

In einer Umfrage zum Thema Endgeräte gaben die Internetnutzer außerdem das erste Mal auch selbst an, dass sie mehr mit dem Handy oder Tablet surfen, statt mit dem Laptop oder PC. Moderne Smartphones bieten immer mehr technische Möglichkeiten und die Mobilfunkpreise sind niedrig. In Zukunft wird es deshalb immer wichtiger, dass Sie Ihre Online-Marketing-Strategie auf Mobilgeräte hin ausrichten.

Ist Ihre Webseite responsive?

Der erste Schritt wäre zu prüfen, ob Ihre Webseite responsive ist und auf allen Endgeräten korrekt angezeigt wird. Sie sind mit Ihrer Homepage zufrieden – sie informiert über Ihren Betrieb und generiert regelmäßig Neukunden. Aber wann haben Sie Ihre eigene Seite das letzte Mal mit dem Handy oder dem Tablet besucht? Wird die Seite auch auf mobilen Geräten korrekt geladen? Wenn nicht, könnte das auf Dauer Ihre Besucherzahlen zurückgehen lassen und sich negativ auf Ihr Geschäft auswirken.

Viele Firmenwebseiten sind heutzutage nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Gerade Betriebe, die während dem ersten großen Internet „Boom“ sich direkt um eine Webseite gekümmert haben, stehen jetzt vor der Frage: wann wird es Zeit für ein Update? Die damals modernen Webseiten können angesichts der neuen Technik bereits alt aussehen. Das ist nicht nur eine Frage des Designs: Die meisten Webseiten die älter als 2014 oder 2015 sind, wurden nicht speziell so programmiert, dass sie „responsive“ sind.

Eine responsive Webseite bedeutet, dass die Bilder und Texte sich jeweils an die Bildschirmgröße des Endgeräts anpassen. Längere Texte können so ohne seitliches Scrollen oder Zoomen entspannt auch am Handy gelesen werden. Speziell optimierte Bilder verlangsamen nicht unnötig die Ladezeit.

Testen Sie Ihre Webseite auf verschiedenen Handys oder probieren Sie es direkt mit dem „Mobile Friendly“-Test von Google selbst. Das Ergebnis ist weniger als zufriedenstellend? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne auch persönlich zum Thema responsive Webdesign.

Kennen Sie schon unsere Premium-Homepagevorlagen? Sie sind in 25 modernen Designs verfügbar und komplett für Mobilgeräte optimiert.

Ist Ihr Betrieb auch unterwegs leicht zu finden?

Neben Ihrer Webseite sollten Sie außerdem im Blick behalten, ob Ihre Kontaktdaten im Internet einheitlich und leicht auffindbar sind. Kunden, die unterwegs Navigationshilfen wie Google Maps nutzen, gehen selten nochmals den Umweg über Ihre Homepage.

Stattdessen verlassen sie sich auf die Informationen, die Google bei einer lokalen Maps-Suche ausgibt. Auch bei einer regulären Google-Suche nach einer Firma wird neben oder über den Suchergebnissen direkt ein Firmenprofil angezeigt. Google zeigt diese Informationen dann an, wenn Ihr Betrieb einen lokalen Standort angegeben hat.

Die Informationen in Google Maps verwalten Sie mit dem Google-Dienst MyBusiness. Doch auch in anderen Online-Verzeichnissen sollten Sie sichergehen, dass Ihre Daten einheitlich gespeichert sind. Diese Verzeichnisse schreiben voneinander ab – so verbreiten sich Fehler leider schnell und immer wieder auf andere Plattformen, auch auf Google.

Kunden, die unterwegs „noch schnell“ Ihre Adresse prüfen oder anrufen wollen, werden von Fehlinformationen besonders frustriert – und haben damit eine schlechte Erfahrung mit Ihrem Betrieb gemacht. Das lässt sich leicht verhindern! Prüfen Sie, ob Ihre Kontaktdaten aktuell sind und fragen Sie Kunden, die bei Ihnen vorbeischauen doch beim nächsten Mal, wie sie sie gefunden haben. So erhalten Sie einen ersten Eindruck über die Sichtbarkeit und Darstellung Ihres Betriebs im Internet.

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Quelle: Statista

DSGVO: Einwilligung zu Tracking Cookies unbedingt notwendig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil vom 29.07.2019 bestätigt, dass die Betreiber von Webseiten erst die Zustimmung der Webseiten-Besucher einholen müssen, bevor Cookies verwendet, Daten erfasst und an Dritte weitergeleitet werden.

Das betrifft unter anderem den bekannten „Gefällt-mir-Button“ von Facebook und andere Schaltflächen von Firmen wie Google und Co. Nach dem Urteil des EuGH ist der Webseitenbetreiber zusammen mit Facebook für diese eingebundenen Plugins verantwortlich. Es liegt also nicht allein bei Facebook, diese Buttons DSGVO-konform bereitzustellen.

Eine Einwilligung muss ausdrücklich eingeholt werden

Solche interaktiven Plugins sammeln beim Aufrufen einer Webseite Daten über den Besucher und senden diese weiter an die jeweiligen Dienstleister. Laut der DSGVO muss der Webseitenbetreiber die Besucher der Seite vor ihrer Verwendung aktiv um Erlaubnis bitten. Es genügt nicht, sie nur passiv über das Setzen von Cookies zu informieren. Die Information allein gilt nicht als stillschweigende Einwilligung durch den Leser.

Dies bestätigt uns in unserem bisherigen sehr vorsichtigen Verhalten in Bezug auf die DSGVO. Wir haben stets davon abgeraten, Facebook-Plugins oder sonstige Einbindungen auf der eigenen Webseite vorzunehmen. Selbst wenn Sie um Erlaubnis gefragt haben, können Sie nie 100% sicher sein, welche Daten genau und zu welchem Zweck gesammelt werden.

Viele Webseitenbetreiber fühlen sich im ersten Moment sicher vor einer Abmahnung und lassen das Thema Cookies unter den Tisch fallen. Doch Verstöße gegen die DSGVO können nicht nur von Datenschutzbehörden, sondern auch von Verbraucherverbänden abgemahnt werden. Das bestätigte der EuGH ebenfalls in seinem Urteil.

Unser Tipp

Sollten Sie Tracking-Tools, die mit Hilfe von Cookies Daten an Dritte senden, nutzen wollen, müssen Sie Ihre Webseiten-Besucher um Erlaubnis fragen. Nutzen Sie daher Tools wie z. B. cookiebot.com, um sich die Einwilligung Ihrer Besucher einzuholen. Weiterhin hilft der Google Tag-Manager dabei, das Tracking zunächst zu blockieren und erst nach der Zustimmung des Besuchers die Cookies auszulösen.

Mehr Infos zur DSGVO? Hier zeigen wir Ihnen, wie man Datenschutz korrekt in soziale Medien einfügt!

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Wir helfen Ihnen gern!

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